Unsere Satzung
Beschlossen bei der Mitgliederversammlung / Gründungsversammlung im Karl-Liebknecht-Haus in Berlin am 29.11.2025.
§ 1 Name, Status und Zweck
(1) Die Bundesarbeitsgemeinschaft trägt den Namen "Bundesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität" (BAG PaliSoli).
(2) Sie ist ein Zusammenschluss gemäß § 7 der Bundessatzung der Partei Die Linke.
(3) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität (BAG PaliSoli) in und bei der Partei Die Linke vertritt Mitglieder, Gastmitglieder sowie parteilose Sympathisant:innen, die sich für den Anti-imperialistismus und vor allem für die Befreiungsbewegung des palästinensischen Volkes politisch einsetzen. Sie beteiligt sich auf allen Ebenen der Partei an der politischen Meinungs- und Willensbildung. Die BAG erstellt Informations- und Bildungsmaterialien, führt Veranstaltungen und Aktionen durch und unterstützt Mitglieder, Gliederungen und Funktionsträger:innen bei Fragen zur palästinensischen Befreiungsbewegung.
(4) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität versteht sich als zentrales Organ ihrer Landesarbeitsgemeinschaften.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann werden:
- jedes Mitglied der Partei Die Linke
- jedes Mitglied des Verbandes der Linksjugend ['solid]
- Gastmitglieder und Sympathisant:innen
(2) Die Mitgliedschaft beginnt durch schriftliche Beitrittserklärung.
(3) Eine Beitrittserklärung in die Bundesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität begründet keine Mitgliedschaft in der Partei Die Linke.
(4) Die Mitgliedschaft in der BAG PaliSoli endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(5) Sollte ein Mitglied der BAG PaliSoli in dessen Wirken erheblich und fortgesetzt gegen die Grundsätze und/oder die Satzung der BAG PaliSoli verstoßen, so kann dieses Mitglied durch Beschluss des Bundessprecher:innenrates aus der BAG PaliSoli ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet des Bundessprecher:innenrat mit Zweidrittelmehrheit der gültigen Stimmen. Der Ausschluss ist zu begründen und der betroffenen Person schriftlich mitzuteilen. Der betroffenen Person ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 3 Rechte und Pflichten
(1) Mitglieder haben Rede-, Antrags- und Stimmrecht.
(2) Mitglieder verpflichten sich zu solidarischem, anti-diskriminatorischem und demokratischem Handeln.
(3) Die Arbeit der BAG PaliSoli erfolgt transparent und offen.
§ 4 Organe der BAG PaliSoli
Die Organe der BAG PaliSoli sind:
- die Mitgliederversammlung;
- der Bundessprecher:innenrat.
§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der BAG PaliSoli. Sie tagt mindestens einmal jährlich.
(2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
(3) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Wahl des Bundessprecher:innenrats;
- Beschlussfassung über Anträge, Positionen und Satzungsänderungen;
- Festlegung der politischen Schwerpunkte der BAG PaliSoli.
(4) Die Einladung erfolg mindestens vier Wochen vorher in Textform unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes.
(5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
(6) Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Abstimmungsbeginn eingereicht werden.
(7) Wahlen und satzungsändernde Beschlüsse können auf einer Mitgliederversammlung nur dann durchgeführt werden, wenn sie bereits bei Einberufung angekündigt wurden.
(8) Die Mitgliederversammlung muss unverzüglich unter Wahrung der vorgesehenen Frist einberufen werden, wenn dies schriftlich unter Angabe von Gründen von entweder 20 Prozent der Mitgliedschaft oder drei Landesarbeitsgemeinschaften verlangt wird.
§ 6 Bundessprecher:innenrat
(1) Der Sprecher:innenrat besteht aus acht bis zehn Personen. Es sollten nach Möglichkeit Vertreter:innen aus allen Bundesländern vertreten sein.
(2) Mindestens zwei Mitglieder des Sprecher:innenrates sollen aktive Mitglieder der Linksjugend ['solid] sein,
(3) Zwei Mitglieder des Sprecher:innenrates werden als digitale Beauftragte vom Sprecher:innenrat benannt. Sie sind für die organisatorische Sicherstellung der Websitepflege und Kommunikation zuständig.
(4) Der Sprecher:innenrat ist zwischen den Tagungen der Mitgliederversammlungen das höchste Gremium und ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mehr als fünfzig Prozent des Rates. Er ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und arbeitet auf der Grundlage ihrer Beschlüsse. Er informiert die Mitglieder der BAG PaliSoli sowie die Mitglieder, Vorstände und Parlamentsfraktionen der Partei Die Linke sowie andere Zusammenschlüsse in und bei der Partei Die Linke regelmäßig über seine Tätigkeit und seine Beschlüsse.
(5) Aufgaben des Bundessprecher:innenrates:
- Koordination der bundesweiten Arbeit der BAG PaliSoli;
- Zusammenarbeit mit Partei- und Fraktionsgremien und dem Jugendverband Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit;
- Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung;
- Unterstützung der lokalen und landesweiten Initiativen und Protestaktionen.
(6) Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied des Bundessprecher:innenrates während der Amtszeit aus, kann eine Nachwahl auf der nächsten Mitgliederversammlung erfolgen.
(7) Der Bundessprecher:innenrat besteht aus:
- maximal zwei Geschäftsführer:innen;
- maximal zwei Schatzmeister:innen;
- maximal sechs Sprecher:innen;
- und somit maximal aus zehn Personen.
(8) Die Bundessprecher:innen sind quotiert zu wählen. Die Geschäftsführung und die Schatzmeisterei ist nicht quotiert zu wählen.
(9) Der Bundessprecher:innenrat kann seine Legislatur vorzeitig beenden. Dies tritt mit der nächstmöglichen Mitgliederversammlung in Kraft. Zu dieser Mitgliederversammlung muss ordnungsgemäß eingeladen werden.
(10) Die Mitgliederversammlung kann den Bundessprecher:innenrat mit einer Zweidrittelmehrheit abwählen.
§ 7 Arbeitsweise
(1) Die BAG PaliSoli arbeitet in Mitgliederversammlungen und thematischen Arbeitsgruppen.
(2) Sitzungen können digital, hybrid oder in Präsenz stattfinden.
(3) Die BAG PaliSoli fördert Austausch, Fortbildung und Vernetzung und unterstützt Aktionen, Proteste und Kampagnen.
§ 8 Delegationen und Zusammenarbeit
(1) Die Mitgliederversammlung wählt Delegierte zu bundesweiten Gremien der Partei Die Linke, sofern der BAG PaliSoli entsprechende Mandate zustehen.
(2) Die BAG PaliSoli arbeitet eng mit der Bundestagsfraktion, Bundesländern, der Linksjugend ['solid] und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen zusammen.
§ 9 Finanzen
(1) Die BAG PaliSoli finanziert sich aus Mitteln der Partei Die Linke sowie aus Spenden.
(2) Der Sprecher:innenrat legt jährlich einen Finanzbericht vor.
§ 10 Satzungsänderungen
(1) Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung.
(2) Änderungen der Satzung werden innerhalb von sieben Tagen vom Bundessprecher:innenrat an die Mitglieder versandt.
§ 11 Auflösung
(1) Die BAG PaliSoli kann mit Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
(2) Im Falle einer Auflösung fällt das Vermögen an die Partei Die Linke.
§ 12 Digitale Anträge und Abstimmungen
(1) Zwischen den Mitgliederversammlungen können Anträge digital zur Abstimmung gestellt werden.
(2) Ein Antrag gilt als zur Abstimmung zugelassen, wenn ihn mindestens 15 Mitglieder der BAG PaliSoli unterstützen (Mindestquorum).
(3) Der Bundessprecher:innenrat organisiert ein transparentes Verfahren zur Einreichung, Bekanntmachung und Durchführung solcher Abstimmungen.
(4) Ein digital gefasster Beschluss ist gültig, wenn sich mindestens 20 Prozent der Mitglieder an der Abstimmung beteiligt oder im Umlaufverfahren abgestimmt haben.
§ 13 Schlussbestimmungen
Für alle nicht geregelten Fragen gelten die Bundessatzung und die Finanzordnung der Partei Die Linke.
Seite wurde am 29. Apr. 2026 gedruckt. Die aktuelle Version gibt es unter https://bag-palisoli.de/satzung-aktuell/.